Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Begriffsbestimmung für diese Bedingungen:

  1. Als Gesellschaft versteht sich die SEGNOR spol. s r.o. (GmbH)
  2. Als Kunde versteht sich die Partei, mit der die Gesellschaft eine Vertragsbeziehung hat

I. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Gesellschaft und dem Kunden abgeschlossenen Verträge, und das auch in dem Fall, wenn nachträgliche Verträge ohne Berufung auf diese Bedingungen abgeschlossen, oder diese Bedingungen ihnen nicht beigefügt werden.

  2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Einkaufsbedingungen des Kunden sowie auch andere Vertragsbedingungen sind somit abgelehnt, sofern sie nicht ausdrücklich durch die Gesellschaft schriftlich angenommen werden. Die Annahme der Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft wird als Zustimmung zu diesen Bedingungen betrachtet.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Gesellschaft in mündlicher oder schriftlicher Form sind unverbindlich.

  2. Verträge, Vereinbarungen und andere Abmachungen sind nur nach der schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft verbindlich. Falls die Vertragsbestätigung seitens der Gesellschaft nicht schriftlich erfolgt, wird als Vertragsbestätigung die übermittelte Rechnung betrachtet. Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform.

  3. Der Vertrag wird am Tag seiner Unterzeichnung durch die Gesellschaft als abgeschlossen betrachtet. Falls der Vertrag die in der Bestellung aufgeführten Anforderungen des Kunden ändert, wird er am Tag der Unterzeichnung des Kunden als abgeschlossen betrachtet. Falls der Kunde der abweichenden Vertragsbestätigung nicht widerspricht, wird davon ausgegangen, dass er mit den von der Gesellschaft bestätigten Bedingungen einverstanden ist und als Tag des Vertragsabschlusses wird der Tag der Unterzeichnung durch die Gesellschaft verstanden.

  4. Im Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt, ohne dass es auf Grund einer Vertragsverletzung seitens der Gesellschaft wäre, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten und Aufwände zu zahlen, die der Gesellschaft auf Grund dieses Vertragsrücktritts entstehen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise der Gesellschaft gelten ab Werk, falls es nicht anders vereinbart wurde. Die mit dem Transport oder Warenversand verbundenen Preise berechnet die Gesellschaft extra.

  2. Falls der Preis abweichend von diesen Bedingungen vereinbart wurde, verläuft der Warenversand gemäß den gültigen INCOTERMS. Die Gesellschaft bestimmt den Beförderer und die Trasse.

  3. Im Falle jedweder Änderung eines Vorschlages oder einer Spezifikation, um die der Kunde erst nach der Angebotsvorlegung oder nach dem Vertragsabschluss ersucht, ist die Gesellschaft berechtigt, eine entsprechende Änderung des Vorgeschlagenen oder des vertraglichen Preises vorzunehmen.

  4. Falls zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin eine wichtige Änderung eines bestimmten Kostenfaktors entsteht (z.B. Material-, Lohn-, Transportkosten usw.), kann der vereinbarte Preis in Übereinstimmung mit dem Einfluss des entscheidenden Kostenfaktors angepasst werden.

  5. Grundlage für die Bezahlung des Kaufpreises ist die Rechnung, und die Gesellschaft ist berechtigt, diese am Tag der Warenabfertigung oder Leistungsdurchführung zu erstellen.

  6. Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab ihrer Austellung fällig. Die Zahlung erfolgt in bar oder durch Banküberweisung. Als Tag der Bezahlung gilt der Tag des Bargeldempfangs oder der Tag der Zahlungsgutschrift auf das Konto der Gesellschaft. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,05% pro Tag des Schuldbetrages zu berechnen.

  7. Falls der Kunde mit der Bezahlung der letzten Lieferung in Verzug geraten ist oder es kommt zu einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse (Konkurs, güterrechtliche oder andere Auseinandersetzung usw.), ist die Gesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls dieser noch nicht erfüllt ist und der Kunde binnen 1 Woche nach einer entsprechenden Aufforderung die fälligen Verpflichtungen nicht bezahlt hat. Bei Zahlungsverzug werden die bisher außenstehenden Zahlungen des Kunden aus den beiderseitigen Geschäften sofort fällig.

  8. Die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Forderungen der Gesellschaft und des Kunden können nur nach einer vorausgehenden beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung verrechnet werden. Wechsel und Schecks werden erst nach deren Einlösungen als bezahlt betrachtet.

  9. Die Rechnung und die Zahlung muss in der im Vertrag festgelegten Währung erfolgen.

IV. Risiko und Eigentumsrecht

  1. Das Risiko und damit auch die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Ware übergeht von der Gesellschaft auf den Kunden am Tag der Erfüllung der Lieferung, d.h., am Tag der Warenübergabe an den ersten Beförderer oder der vorgesehenen Person.

  2. Sämtliche Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung (incl. eventueller Verzugszinsen und den mit der Forderungseintreibung verbundenen Kosten) im Eigentum der Gesellschaft.

  3. Die Gesellschaft kann die Erzeugnisse jederzeit zurückgewinnen, wenn es nicht zum Erwerb des Eigentumsrechtes durch den Kunden kommt und der Kunde somit der Gesellschaft die Zustimmung zum Eintritt in die Betriebsstellen des Kunden zwecks der wiederholten Erlangung der Ware erteilt, deren Eigentum dem Kunden nicht abgetreten wurde. Falls die Gesellschaft es fordert, wird der Kunde die Ware getrennt von anderer Ware lagern und sicher stellen, dass diese Ware damit deutlich als Ware der Gesellschaft gekennzeichnet ist.

V. Qualität und Dokumentation

  1. Maß-, Mengen- und Qualitätsdifferenzen sind gemäß ČSN EN ISO, DIN oder den gültigen Vorschriften, nach welchen sie geliefert wurden, zulässig.

  2. Falls die Lieferung gemäß Zeichnungen oder einer anderen speziellen Spezifikation des Kunden erfolgt, gelten (nach Abstimmung der Gesellschaft) die Parameter und Differenzen, die laut dieser Spezifikation gegeben sind, und ein untrennbarer Bestandteil des Vertrages sind.

  3. Eine eventuelle Anforderung des Kunden bezüglich eines Zertifikates über die Qualitätskontrolle, des Qualitätssystems oder des Enviroments, der Erklärung über die Sicherstellung der technischen Anforderungen an das Erzeugniss usw., sollte im Vertrag aufgeführt und spezifiziert werden.

VI. Lieferfristen und Warenlieferung

  1. Die Lieferfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

  2. Die vereinbarten Lieferfristen gelten nur unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen Abklärung aller Vertragsbestimmungen und einer rechtzeitigen Pflichterfüllung durch den Kunden.

  3. Falls der Kunde die vertraglichen und mitwirkenden Verpflichtungen wie z.B. die Lieferung der Verpackungen und Etiketten des Kunden, die Akkreditiveröffnung oder die Zusendung der Vorauszahlungen, die Sicherung der innerstaatlichen und ausländischen Bescheinigungen oder ähnlicher Leistungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Gesellschaft berechtigt, ihre Lieferfrist entsprechend zu verschieben, ohne damit ihr Recht zu verletzen, auf Grund der Verspätung seitens des Kunden.

  4. Für die Einhaltung der Lieferfristen und Termine ist das Versanddatum ab Werk bestimmend. Der Kunde ist berechtigt, auf Grund der Lieferverzögerung vom Vertrag nur dann zurückzutreten, wenn er der Gesellschaft eine angemessene Nachfrist festgelegt hat, mindestens zwei Wochen, wobei er darauf hinzuweisen hat, dass er beabsichtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Höhere Gewalt

  1. Die Gesellschaft ist mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht im Verzug, wenn deren Verzug oder der Verzug der Unterlieferanten durch Umstände einer höheren Gewalt verursacht wurden (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Rohstoff- und Energiemangel) oder weitere unvorhersehbare und unabwendbare Umstände, die in der Zeit der Vertragserfüllung eingetreten sind und die Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft verhindert haben.

  2. Die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen beider Parteien wird entsprechend um die Zeitdauer der höheren Gewalt verlängert. Falls die Vertragsrealisierung in Folge dieser Ereignisse um mehr als zwei Monate verlängert wurde, ist jedwede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Schadenersatzanspruch entstanden ist.

VIII. Garantie

  1. Nach der Anlieferung ist der Kunde verpflichtet, die Ware sofort zu kontrollieren und eventuelle Mängel schriftlich zu beanstanden. Die Reklamation muss mindestens folgende Formalitäten beinhalten: Vertragsnummer (Rechnungsnummer), Warenbezeichnung, Lieferscheinnummer, Mängelbeschreibung.

  2. Falls nicht anders vereinbart wird, ist der Anspruch auf Mängelerhebung mit dem Ablauf von 24 Monaten nach der Realisierung der Lieferung verjährt.

  3. Ware, die durch die Gesellschaft als mangelhaft anerkannt wurde, wird dem Kunden gutgeschrieben oder kostenlos ersetzt, und zwar in einer, entsprechend im Vertrag vereinbarten Ausführung. Weitere Ansprüche auf die Garantiegewährung oder in Folge von Mängeln sind ausgeschlossen, auch wenn sie das Gesetz zulässt.

  4. Auf Waren, die in Folge einer falschen Behandlung, Überforderung oder ungeeigneter Betriebsmittel Mängel aufweist, wird keine Garantie gewährleistet. Falls der Kunde die Ware überarbeitet oder anderweitig ändert, wird keine Garantie gewährleistet.

  5. Auf jeden Fall ist ein Schadenersatzanspruch in Folge der mangelhaften oder verzögerten Lieferungen bis in Höhe des Kaufpreises der entsprechenden Lieferung begrenzt.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einige Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Bedingungen davon unberührt und gültig. In diesem Falle sind die Vertragsseiten verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch andere, wirtschaftlich möglichst nahe kommenden zulässigen Bestimmungen, zu ersetzen.

  2. Die Vertragsbeziehungen richten sich nach dem Recht der Tschechischen Republik. Alle aufgrund des Vertrages oder des Kundenverhältnisses entstandenen Streitfälle sind endgültig durch den Schiedsrichter zu entscheiden, der aus dem auf www.arbitercz.eu aufgeführten Verzeichnis von der Gesellschaft ausgewählt wird, und zwar nach den Standardisierten Regelungen und der Schiedsverfahrensordnung, die auf www.arbitercz.eu/SP.html veröffentlicht sind. Der Wortlaut dieser Handelsbedingungen in der tscheschischen Sprache ist entscheidend.